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Kieferorthopädische Abklärung und Beratung

In welchem Alter ist eine erste Abklärung bezüglich Zahnkorrektur sinnvoll?

Bei Kindern ist eine erste Abklärung ab dem Alter von ca. 8 Jahren sinnvoll. In seltenen Fällen (zum Beispiel bei frühzeitigem Milchzahnverslust oder starken Kieferfehlstellungen) ist ein früherer Behandlungsbeginn in Erwägung zu ziehen. Bei Erwachsenen kann eine Abklärung grundsätzlich jederzeit durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch ein gesundes Zahnbett und gesunde, sanierte Zähne.

Wie läuft eine solche Abklärung ab?

Bei einem ersten Termin werden die Eltern und/oder der Patient über den Bedarf und den optimalen Zeitpunkt für eine allfällige Behandlung aufgeklärt und informiert. Wird bei dieser Kontrolle eine Zahnstellungkorrektur und der Zeitpunkt für den Beginn der Therapie für sinnvoll befunden, werden in einem zweiten Termin detaillierte Behandlungsunterlagen, bestehend aus Fotos, Modellen und Röntgenbilder, erstellt.

Bei einem dritten Termin werden die diagnostizierten Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen mit den Eltern/Patienten ausführlich besprochen und mögliche Behandlungsvarianten aufgezeigt. Zudem erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag für die Behandlung und informieren über mögliche Kostenübernahme der Invalidenversicherung oder der Grundversicherung der Krankenkassen.

 

Nach Einverständnis der Eltern/Patienten kann die kieferorthopädische Behandlung beginnen.

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